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Brandenberger Hilfsfonds

Ziel und Zweck des Brandenberger Hilfsfonds ist die finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen oder finanziell in Not geratenen und in der Schweiz wohnhaften Nierenpatienten.

-> Jeder Antrag muss schriftlich von der zuständigen Sozialstelle mit genauer Begründung inklusive unten genannter Dokumente an das Verbandspräsidium eingereicht werden.

-> Ein Antrag zuhanden des Brandenberger Hilfsfond ist einmalig.

-> Der Maximalbetrag, der ausbezahlt werden kann beträgt CHF 2000.00.

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