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Brandenberger Hilfsfonds
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Ziel und Zweck des Brandenberger Hilfsfonds ist die finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen oder finanziell in Not geratenen und in der Schweiz wohnhaften Nierenpatienten.
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-> Jeder Antrag muss schriftlich von der zuständigen Sozialstelle mit genauer Begründung inklusive unten genannter Dokumente an das Verbandspräsidium eingereicht werden.
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-> Ein Antrag zuhanden des Brandenberger Hilfsfond ist einmalig.
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-> Der Maximalbetrag, der ausbezahlt werden kann beträgt CHF 2000.00.
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