Rückerstattung der Fahrkosten durch die Krankenkasse
Die obligatorische Grundversicherung gibt gemäß Art. 25 Abs. 2g KVG und Art. 26 KLV grundsätzlich Anspruch auf eine Rückerstattung der Fahrkosten (z.B. Transportkosten an die Dialyse) von ärztlich verordneten Transporten durch die Krankenkasse, sofern der Transport nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erfolgen kann.
Allerdings beläuft sich der Beitrag der Grundversicherung gemäß Art. 26 Abs. 1 KLV von der Krankenkasse lediglich auf 50% der Kosten, bzw. auf maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr. Eine höhere oder umfassendere Rückerstattung der entsprechenden Transportkosten durch die Krankenkasse ist abhängig von den vom Versicherten abgeschlossenen Zusatzversicherungen.
Ein Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 02.09.1998 hat diese Zahlungspflicht der Krankenkassen für die ärztlich verordneten Transportkosten gemäß KVG im Grundsatz bestätigt.
Steuern
Reise- und Transportkosten an die Dialyse können bei den Steuern abgezogen werden. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei der zuständigen Steuerbehörde. Ein ärztliches Attest wird benötigt.
Studie Transportkosten
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