Allgemeines
Feriendialyse ist eine Form der Dialyse, die für Patienten mit Niereninsuffizienz angeboten wird, die im Urlaub oder auf Reisen sind. Diese Möglichkeit erlaubt es Patienten, ihre Dialysebehandlungen an einem anderen Ort als ihrem Heimatdialysezentrum fortzusetzen.
Es gibt spezielle Einrichtungen, die Feriendialyse anbieten, oft in touristischen Regionen oder größeren Städten. Patienten sollten sich im Voraus informieren und die notwendigen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass sie die Behandlung in einer geeigneten Einrichtung erhalten können.
Darf ich als Dialysepatient ins Ausland?
Ja, eine bestehende Krankheit darf Sie nicht am Reisen hindern. Sofern Ihr medizinischer Zustand es zulässt, können Sie ins Ausland.
Was muss ich als Dialysepatient beachten, wenn ich ins Ausland reise?
Vor der Abreise müssen Sie ein Dialysezentrum im Ausland kontaktieren und Ihre Dialyse anmelden.
Wieviel kostet mich meine Dialyse im Ausland?
Die Kosten für die Dialyse im Ausland variieren sehr stark von Staat zu Staat. Erkundigen Sie sich vor der Anreise über die Kostenhöhe Ihrer Dialyse.
Werden die Kosten für meine Dialyse im Ausland von meiner Krankenversicherung übernommen?
Ja, die Kosten für Ihre Dialysebehandlung im Ausland werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Unter Berücksichtigung von Art. 36 Abs. 4 KVV wird höchstens der doppelte Betrag der Kosten übernommen, welcher in der Schweiz vergütet würde.
Kann ich meine europäische Versichertenkarte im Ausland vorweisen?
Wenn Sie einen EU-/EFTA-Staat bereisen, dann kann die europäische Versichertenkarte vorgewiesen werden. Klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob die Karte im Dialysezentrum im Aus- land akzeptiert wird. Wird die europäische Versichertenkarte akzeptiert, so entstehen für Sie keine Kosten vor Ort. Die Leistungen werden direkt über die Gemeinsame Einrichtung KVG an Ihre Krankenversicherung weitergeleitet.
Sollten Sie einen nicht EU-/EFTA-Staat bereisen, kann die europäische Versichertenkarte nicht vorgewiesen werden. In diesem Falle werden Sie die Kosten selber tragen müssen, und eine Rückerstattung der Kosten beantragen. Senden Sie dem SVK die Originalrech- nung zur Rechnungsprüfung ein.
Darf ich Medikamente aus der Schweiz mitnehmen?
Die Ausführung von Medikamenten untersteht dem Betäubungsmittelgesetz. Unter folgendem Link von swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, finden Sie alle nötigen Angaben zum Reisen mit Medikamenten.
Erkundigen Sie sich frühzeitig und im Voraus über die Einführungsbestimmungen im jeweiligen Land.
Quelle: SVK-Merkblatt / FAQ Feriendialyse 1/1 25.11.2019