Die Podologie ist auf die Pflege und Behandlung von Fuss- und Nagelproblemen spezialisiert. Podologen diagnostizieren und behandeln eine Vielzahl von Fussbeschwerden, die durch verschiedene Ursachen wie Verletzungen, Diabetes, Fehlstellungen oder Hauterkrankungen entstehen können.
Wichtige Aufgaben der Podologie
- Fussuntersuchung: Regelmäßige Checks zur Erkennung von Problemen.
- Behandlung von Haut- und Nagelkrankheiten: Zum Beispiel eingewachsene Nägel, Hühneraugen oder Schwielen.
- Wundversorgung: Insbesondere für Diabetiker wichtig, um Infektionen zu vermeiden.
- Beratung: Tipps zur Fusspflege und zur Auswahl von geeignetem Schuhwerk.
- Orthopädische Hilfsmittel: Anpassen von Einlagen oder anderen Unterstützungshilfen.
Warum ist das wichtig?
- Prävention: Regelmässige Fußpflege kann ernsthafte gesundheitliche Probleme verhindern, besonders bei Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Erkrankungen.
- Mobilität: Gesunde Füsse sind entscheidend für die Beweglichkeit und Lebensqualität.
- Schmerzlinderung: Durch die Behandlung von Beschwerden können Schmerzen und Beschwerden gelindert werden.
- Hygiene: Professionelle Fusspflege verbessert die Hygiene und das allgemeine Wohlbefinden.
Insgesamt trägt die Podologie zur allgemeinen Gesundheit und Lebensqualität bei, insbesondere für Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Alterungsprozessen anfälliger für Fussprobleme sind.
Übernahme durch die obligatorische Kranken- und Pflegeversicherung (OKP) von Leistungen durch einen Podologen / eine Podologin (aktuelle Rechtslage)
Podologinnen und Podologen mit einem Diplom der Höheren Fachschule (HF) können seit Januar 2022 als Leistungserbringer der OKP zugelassen werden. Die zu entschädigenden Leistungen sind aber stark eingegrenzt. So werden gemäss Art. 11c KLV (Krankenpflege Leistungsverordnung) Leistungen auf ärztliche Anordnung hin nur bei Patienten mit den folgenden Risikofaktoren für ein diabetisches Fuss-Syndrom entschädigt:
- Polyneuropathie, mit oder ohne peripher arterieller Verschulsskrankheit (PAVK)
- Früheres diabetisches Ulcus
- Erfolgte diabetesbedingte Amputation, unabhängig vom Vorliegen einer Neuro- oder Angiopathie
Bei Personen mit Diabetes mellitus nach diabetischem Ulcus oder nach diabetesbedingter Amputation bzw. bei Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie mit PAVK werden pro Kalenderjahr höchstens sechs Sitzungen übernommen. Bei Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie ohne PAVK werden höchstens vier Sitzungen pro Kalenderjahr bezahlt.
Übernahme OKP von Pflegeleistungen (Fusspflege bei Diabetikern)
Die Fusspflege bei Diabetikern erbracht durch eine dipl. Pflegefachperson HF wird dann von der OKP vergütetet, wenn sie auf ärztliche Anordnung hin erbracht wird (Art. 7 Abs. 2 Bst. b) Ziff. 10 KLV). Die Fusspflege bei Diabetikern durch Pflegefachpersonen HF ist nicht mit den podologischen Leistungen eines Podologen / einer Podologin gleichzusetzten; es handelt sich dabei vor allem um eine einfache und zweckmässige Fusspflege und Kontrolle der Füsse oder auch um die Wundpflege bis Risikostufe 0 gemäss dem Dokument Eckwerte des Fuss-Management Typ 2 – Diabetes mellitus in der Grundversorgung. Ab Risikostufe 1 sollte eine dipl. Podologin HF / ein dipl. Podologe HF für die Behandlung hinzugezogen werden.
Auch im Rahmen der Grundpflege sollte die Fusspflege als Teil der Pflegepauschale entschädigt werden, sofern ein Patient / eine Patientin die Tätigkeiten nicht mehr selber ausführen kann (Art. 7 Abs. 2 Lit. c KLV).
Anmerkung: Aufgrund der bei der Fusspflege inhärenten Verletzungsrisiken sollte bei Patienten, die zur Risikogruppe gehören, auch die Grundpflege durch eine qualifizierte Fachperson durchgeführt werden; das heisst entweder durch eine Podologin HF, durch eine Podologin EFZ (unter Aufsicht und Verantwortung einer dipl. Podologin HF) oder durch eine dipl. Pflegefachperson HF (vgl. Definition Risikogruppe bei podologischen Behandlungen).
Übernahme von podologischen Leistungen bei Nierenpatienten
Die Kostenübernahme bei Nierenpatienten ist nicht geregelt. In Einzelfällen werden aber bis zu vier Sitzungen übernommen. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Krankenkasse.