Ziel und Zweck
Ziel und Zweck des Brandenberger Hilfsfonds ist die finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen oder finanziell in Not geratenen und in der Schweiz wohnhaften Nierenpatienten.
Zu den Statuten des Brandenberger Hilfsfonds
-> Jeder Antrag muss schriftlich von der zuständigen Sozialstelle mit genauer Begründung inklusive unten genannter Dokumente an das Verbandspräsidium eingereicht werden.
-> Ein Antrag zuhanden des Brandenberger Hilfsfond ist einmalig.
-> Der Maximalbetrag, der ausbezahlt werden kann beträgt CHF 2000.00.
Gesuchsbeilagen
- Anschreiben mit Begründung (Darstellung der aktuellen Notlage, Verwendungszweck)
- Budget inkl. entsprechende Belege
- Letzte Steuerveranlagung
Gesuche sind schriftlich zu stellen an
Verband Nierenpatienten Schweiz
Brandenberger Hilfsfonds
z.H. Andrea Schäfer
rte Principale 116
1788 Praz/Vully
info@nierenpatienten.ch
Bearbeitung der Gesuche
Die Gesuche werden vier Mal pro Jahr bearbeitet. Dieses Jahr beraten wir über die Gesuche an folgenden Daten:
- 04. Februar 2023
- Ende Mai 2023
- Ende August 2023
- 04. November 2023
Spenden zugunsten des
Brandenberger-Hilfsfonds
Post
Verband Nierenpatienten Schweiz (VNPS)
3000 Bern
IBAN CH78 0900 0000 3000 6106 4
Bank
Raiffeisenbank Waldkirch
9205 Waldkirch
Konto-Nr: 118433.92
SWIFT: RAIFCH22 (nur für Zahlungen aus dem Ausland)
BLZ: 81313
IBAN: CH49 8131 3000 0118 4337 7
Begünstigter: Verband Nierenpatienten Schweiz, CH-1788 Praz (Vully)