Ziel und Zweck des Brandenberger Hilfsfonds
Ziel und Zweck des Brandenberger Hilfsfonds ist die finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen oder finanziell in Not geratenen und in der Schweiz wohnhaften Nierenpatienten.
Link zu den Statuten des Brandenberger Hilfsfonds
-> Jeder Antrag muss schriftlich von der zuständigen Sozialstelle mit genauer Begründung inklusive unten genannter Dokumente an das Verbandspräsidium eingereicht werden.
-> Ein Antrag zuhanden des Brandenberger Hilfsfond ist einmalig.
-> Der Maximalbetrag, der ausbezahlt werden kann beträgt CHF 2000.00.
Gesuchsbeilagen
- Anschreiben mit Begründung (Darstellung der aktuellen Notlage, Verwendungszweck)
- Budget inkl. entsprechende Belege (Budget-Vorlage herunterladen)
- Letzte Steuerveranlagung
- Einverständniserklärung des Patienten
Gesuche sind schriftlich zu stellen an
Senden Sie uns die Gesuche als Link kennwortgeschützt via Website von swisstransfer an unsere Mailadresse a.schaefer@nierenpatienten.ch. Das Passwort senden Sie uns bitte in einer separaten Mail.
Oder per Post an:
Verband Nierenpatienten Schweiz
Brandenberger Hilfsfonds
z.Hd. Andrea Schäfer
rte Principale 116
1788 Praz/Vully
info@nierenpatienten.ch
Bearbeitung der Gesuche
Die Gesuche werden laufend beurteilt.
Spenden zugunsten des Brandenberger-Hilfsfonds
Post
Verband Nierenpatienten Schweiz (VNPS)
3000 Bern
IBAN CH78 0900 0000 3000 6106 4
Bank
Raiffeisenbank Waldkirch, 9205 Waldkirch
IBAN: CH13 8080 8007 2702 7558 2
Begünstigter: Verband Nierenpatienten Schweiz, CH-1788 Praz (Vully)
Für Zahlungen aus dem Ausland:
BIC/Swift Code: RAIFCH22XXX
BLZ: 80808