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Vorsorge

Selber entscheiden

Heute kann jede Erwachsene Person selbst entscheiden, was bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall zu tun oder zu lassen ist. Wenn sie sich nicht mehr äussern kann, dokumentiert eine Patientenverfügung ihren Willen. Sie bietet z.B. die Möglichkeit zur Wahl, was den Einsatz von lebensverlängernden Massnahmen oder die Abgabe von Medikamenten zur Schmerzlinderung anbelangt. Das Human-Dokument von „Dialog Ethik“ umfasst ausserdem eine ganze Reihe weiterer wichtiger Informationen wie die Angabe von wichtigen Bezugspersonen, Fragen der Organspende, der Obduktion und der Verwendung des Leichnams für die Forschung. Aber auch seelsorgerische Aspekte und die Art der Bestattung sind geregelt.

Das Human-Dokument ist beim Institut Dialog Ethik elektronisch erfasst und dank Datenschutz sicher aufgehoben. Es ist jederzeit verfügbar und kann von der betreffenden Person geändert werden. Im Bedarfsfall wird das Human Dokument via Hotline von den Angehörigen oder dem medizinischen Personal angefordert werden. Gegen einen Unkostenbeitrag wird es jährlich aktualisiert und neu unterschrieben. Weitere Informationen sind erhältlich unter:

Nach mehrjährigen Studien und Überlegungen zum Thema  Patientenverfügung hat sich der VNPS dazu entschlossen, keine eigene PV zu erstellen, sondern auf die in der Schweiz bekannten- und gängigen Verfügungen  zu setzten. Dazu haben wir drei Zusatzblätter für Nierenpatienten erstellt, auf denen Sie krankheits- und situationsbezogen Wünsche äussern können.


Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünscht oder ablehnt, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Diese Verfügung ist besonders wichtig in Situationen, in denen der Patient nicht mehr ansprechbar ist oder seinen Willen nicht mehr äußern kann.

In einer Patientenverfügung können verschiedene Aspekte geregelt werden, wie zum Beispiel:

1. Behandlungswünsche: Der Patient kann angeben, ob er bestimmte medizinische Behandlungen, wie z.B. lebenserhaltende Maßnahmen, erhalten möchte oder nicht.

2. Schmerztherapie: Es kann festgelegt werden, wie mit Schmerzen umgegangen werden soll, auch wenn dies möglicherweise die Lebensdauer verkürzt.

3. Organspende: Der Patient kann entscheiden, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte.

4. Vorsorgevollmacht: In vielen Fällen wird die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht erstellt, in der eine Vertrauensperson benannt wird, die im Namen des Patienten Entscheidungen treffen kann, falls dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.

Es ist wichtig, dass eine Patientenverfügung klar und verständlich formuliert ist und regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen des Patienten entspricht.

Zusatzblätter für Nierenpatienten

Weitere Informationen

Schweizer Fernsehen: Patientenverfügung: Wie finde ich die Richtige?
Schweizerische Patientenorganisation: Stethoskop – Die Stimme der Patient:innen


Advance Care Planning

Advance Care Planning (ACP) ist ein Prozess, bei dem Menschen im Voraus über ihre Wünsche und Präferenzen für die medizinische Versorgung sprechen und diese dokumentieren, insbesondere für den Fall, dass sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die medizinische Behandlung im Einklang mit den persönlichen Werten und Wünschen der Person steht. Dies kann Gespräche mit Angehörigen, Ärzten und anderen Fachleuten umfassen und oft auch die Erstellung von Dokumenten wie Patientenverfügungen oder Vollmachten beinhalten. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Selbstbestimmung und die Lebensqualität zu fördern, insbesondere in kritischen Situationen.

Es kann passieren, dass die Patientenverfügung für den Arzt unklar ist oder in Notsituationen Unstimmigkeiten zum Vorschein kommen. Deshalb haben verschiedene Organisationen damit begonnen, eine neue Art Patientenverfügung zu erarbeiten.  Diese neue Art der „Planung des Lebensendes“ wird „Advance Care Planning“ genannt.

Lesen Sie mehr dazu auf der Website des Nationalfonds


Der Vorsorgeauftrag

Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person festlegt, wer im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit (zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Unfall) für sie Entscheidungen treffen soll. Dies kann sowohl medizinische als auch finanzielle Angelegenheiten betreffen. Der Vorsorgeauftrag ermöglicht es der betroffenen Person, ihre Wünsche und Präferenzen klar zu kommunizieren und sicherzustellen, dass diese respektiert werden, auch wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, zu handeln. Es ist ein wichtiger Bestandteil der vorausschauenden Planung und trägt dazu bei, die Selbstbestimmung und den Schutz der eigenen Interessen zu gewährleisten.

Informationen und Beispiel eines Vorsorgeauftrags finden Sie auf der Website der ProSenectute


Das Testament

Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen und ihre Besitztümer nach ihrem Tod verteilt werden sollen. Es ermöglicht, bestimmte Personen oder Organisationen als Erben zu benennen und Anweisungen zu geben, wie mit seinem Nachlass verfahren werden soll. Ein Testament kann auch Regelungen zu anderen Angelegenheiten enthalten, wie zum Beispiel zur Betreuung von minderjährigen Kindern oder zur Verwaltung des Nachlasses. Um rechtsgültig zu sein, müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden, die je nach Land unterschiedlich sein können. Ein Testament ist ein wichtiges Instrument der Nachlassplanung und hilft, mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Wie schreibe ich ein Testament? Informationen dazu finden Sie auf der Website von ch.ch



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